Unser Versprechen an Sie
10 Jahre Garantie
Mit XCARE+KITCHEN sind Sie bestens abgesichert. Wir bieten 10 Jahre Vollgarantie auf Ihre gesamte Küche – inklusive aller E-Geräte. Lehnen Sie sich entspannt zurück und genießen Sie die Sicherheit, dass wir uns um alles kümmern, falls etwas passiert.
Ihre Küche, unsere Verantwortung – sorgenfrei für ein ganzes Jahrzehnt.
Sonderbestimmungen für Garantien
10 Jahre Küchengarantie
Das Leben in der Küche läuft auf Hochtouren – und wir sorgen dafür, dass Ihre Küche alles mitmacht! Mit unserem starken Versprechen: 10 Jahre Garantie auf alle Möbelteile Ihrer neuen Traumküche. Qualität, auf die Sie sich verlassen können – Tag für Tag.
Auf alle bei uns neu erworbenen Küchen gewähren wir Ihnen unter folgenden Voraussetzungen 10 Jahre Garantie auf alle Küchen-Möbelteile.
Ihre Vorteile
- 10 Jahre Garantie auf alle Küchenmöbelteile – umfassend und kostenlos.
- Keine Einschränkung Ihrer gesetzlichen Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüche.
- Schutz vor Material- und Verarbeitungsmängeln – zuverlässig und langanhaltend.
- Einfacher Nachweis durch Kaufvertrag oder Rechnung.
- Reparatur von leicht beschädigten Teilen (z.B. Glas oder Kunststoff) zum Selbstkostenpreis.
- Transparente Garantiebedingungen, die sachgemäße Nutzung und Pflege fördern.
- Langfristige Betreuung: Lieferung und Montage von Ersatzteilen zwischen 5 und 10 Jahren zum Selbstkostenpreis.
- Garantieabdeckung für Privatkunden – optimal für den täglichen Gebrauch Ihrer Küche.


Unsere Garantie für Ihre neue Küche
Vertrauen auf Qualität
Ihre gesetzlichen Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüche bleiben von unserer 10-Jahres-Garantie unberührt. Die Garantie beginnt bei Übergabe Ihrer Küche und gilt für alle neu erworbenen Küchenmöbelteile bei sachgemäßer Nutzung.
Zum Nachweis ist das Original des Kaufvertrags oder der Rechnung erforderlich. Leicht beschädigte Teile wie Glas, Kunststoff oder Leuchtmittel ersetzen wir zum Selbstkostenpreis. Geringfügige Abweichungen, die den Wert oder die Funktion nicht beeinträchtigen (z. B. Wasserschäden), lösen keinen Garantieanspruch aus.
Voraussetzung für Garantieleistungen ist die Einhaltung der Pflege- und Nutzungshinweise. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder schädliche Substanzen sind ausgeschlossen. Für Ersatzteile nach 5 Jahren übernehmen wir Lieferung und Montage zum Selbstkostenpreis.
Diese Version ist kompakter, betont die wichtigsten Punkte und bleibt dabei modern und prägnant.
Voraussetzungen
Für Ihren Garantiefall
Die Garantie gilt nur für den privaten Gebrauch und deckt Material- und/oder Verarbeitungsmängel an allen Küchen-/Möbelteilen ab.
- Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz bei Mängeln, wie auch die gesetzlichen Produkthaftungsansprüche bestehen zusätzlich zu unseren Garantien und werden von unseren Garantien nicht eingeschränkt.
- Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis des Kaufes vorzulegen. Als Nachweis gilt das Original des Kaufvertrages bzw. des Rechnungsdokumentes.
- Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, an dem wir die Küche an Sie aushändigen. Erst nach Ablauf von 10 Jahren ab diesem Zeitpunkt erlischt die Garantie. Ein Garantieanspruch ist ausschließlich durch Sie, unseren Kaufvertragspartner, gegenüber uns, der Möbel Rogg Balingen GmbH & Co. KG, Widerholdstraße 20, 72336 Balingen und der Möbel Rogg Reutlingen GmbH & Co. KG, Karl-Henschel-Straße 30, 72770 Reutlingen, schriftlich geltend zu machen.
- Gültig für alle Neuaufträge ab 15.12.2015.
- Auf alle Küchen-Möbelteile gewähren wir eine kostenlose Garantie von 10 Jahren. Garantiebedingung ist die sachgemäße Nutzung der gelieferten Küchenteile.
- Leicht zerbrechliche Teile wie Glas, Kunststoff oder Leuchtmittel, die durch äußere Einwirkung beschädigt wurden, tauschen wir zum Selbstkostenpreis aus.
- Eine Garantiepflicht wird nicht durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit der gelieferten Teile ausgelöst, wenn diese Abweichungen auf den Wert der Küche oder deren Gebrauchstauglichkeit keinen Einfluss haben – dies gilt auch für Wasserschäden.
- Voraussetzung für alle Möbel Rogg Garantieleistungen ist der sachgerechte und pflegliche Umgang gemäß der Angaben in Bedienungsanleitungen sowie die Beachtung der Gebrauchs- und Pflegeanweisungen und aufgeführten Pflege- und Nutzungsvorschriften.
- Die Garantie deckt keine absichtlich oder fahrlässig herbeigeführten Schäden ab, wie z.B. Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen.
- Für alle Ersatzteile zwischen 5 und 10 Jahren Gebrauch, die im Bedarfsfall ausgetauscht werden sollen, übernimmt Möbel Rogg die Lieferung und Montage zum Selbstkostenpreis.


Alles Wichtige
Auf einen Blick
- Keine Selbstbeteiligung
Kein Zeitwertverlust - Austausch und / oder
Reparatur von allen Geräten - All in Leistungen -
mehr als eine Garantie - Schäden an Holz, Scharnieren,
Arbeitsplatten, Emaille - 100% Ersatz zum Neuwert
nach gleicher Art und Güte - Inklusive wasserführender
Geräte, sowie Dichtungen - Einfache, digitale
Schadensmeldung

Sie haben noch Fragen?
Lassen Sie uns helfen!
Machen Sie Ihre Traumküche zur Realität
Wir verstehen, dass beim Kauf einer neuen Küche viele Fragen aufkommen können. Deshalb haben wir eine umfassende FAQ-Seite erstellt, auf der Sie Antworten auf häufige Fragen finden.
Sollten Sie spezifische Anliegen oder besondere Wünsche haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei all Ihren Fragen rund um unsere Küchen und Services zu helfen.

